Karin Goll
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488623
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.
Verfahrensablauf
Hinweis:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss.
Fristen
Antragstellung:
Gültigkeitsdauer:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweise:
Achtung:
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen Sie EUR 31,00 Zuschlag bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen. Unter folgendem Link erhalten Sie eine Auskunft über den Bearbeitungsstand ihres Personalausweises / Reisepasses.
Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Hinweise
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung- PassV):