Karin Goll
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488623
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Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
Seit dem 15. Juli 2017 ist die eID-Funktion in Personalausweisen grundsätzlich immer eingeschaltet, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweis: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, muss der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin den Antrag stellen. Gesetzliche Vertreter sind normalerweise die Eltern. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Ist der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden, muss der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss.
Fristen
Antragstellung:
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweise:
Achtung:
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa drei bis sechs Wochen. Unter folgendem Link erhalten Sie eine Auskunft über den Bearbeitungsstand ihres Personalausweises / Reisepasses.
Hinweise
Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:
Achtung: Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage