Karin Goll
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488623
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Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
Voraussetzungen
Namensänderung wegen Eheschließung
Verfahrensablauf
Fristen
Antragstellung:
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweise:
Kosten
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa drei bis sechs Wochen. Unter folgendem Link erhalten Sie eine Auskunft über den Bearbeitungsstand ihres Personalausweises / Reisepasses.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie in
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage