Karin Goll
Einwohnermeldeamt
Telefon:
07231 488623
E-Mail schreiben
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich.
Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Voraussetzungen
Hinweise:
Verfahrensablauf
Hinweise:
Fristen
Gültigkeitsdauer:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal bis zu drei Monate gültig.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.
Hinweise:
Kosten
Hinweise:
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises entwerten lassen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz (PAuswG):