Stefan Assenheimer
Baurechtliche Anfragen, Bauleitplanung
Telefon:
07231 488646
E-Mail schreiben
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Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür elektronisch in Textform eine Baugenehmigung beantragen.
Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.