Vivien Walch (Baurechtsamt)
Bauantragswesen, Baulastenauskunft, Brandverhütungsschau, Abgeschlossenheitsbescheinigung
Telefon:
07231 488651
E-Mail schreiben
Bauantragswesen, Baulastenauskunft, Brandverhütungsschau, Abgeschlossenheitsbescheinigung
Telefon:
07231 488651
E-Mail schreiben
Bauantragswesen, Baulastenauskunft, Brandverhütungsschau
Telefon:
+497231488649
E-Mail schreiben
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,