Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern – Abstellen der Laufbrunnen in Gräfenhausen
Das Landratsamt Enzkreis hat mit Rechtsverordnung vom 03. Juli 2026 ein Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Verordnung dient dem Schutz des Wasserhaushalts, der Natur sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gilt im Zeitraum vom 04. Juli 2025 bis einschließlich 15. Oktober 2026 im gesamten Enzkreis.