Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Nordschwarzwald

gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in Verbindung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42):

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24. Januar 2024  

  • den Teilregionalplan Windenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald und 
  • den Teilregionalplan Solarenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald 

beschlossen. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren

Die Planentwürfe beider Teilregionalpläne samt Begründung mit Umweltbericht sowie weiteren zweck- dienlichen Unterlagen können vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 zur kostenlosen  Einsichtnahme für jedermann im Internet unter 

https://nordschwarzwald-region.de 

eingesehen und abgerufen werden. 

Zusätzlich liegen die Planentwürfe beider Teilregionalpläne samt Begründung mit Umweltbericht sowie  weiteren zweckdienlichen Unterlagen während des genannten Zeitraums zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus: 

 

Regionalverband Nordschwarzwald, Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31, 75172 Pforzheim, 2. OG,  Sekretariat, Sprech- bzw. Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr,  Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr. 

 

Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz, Östliche Karl-Friedrich- Str. 58, 75175 Pforzheim, Zi.Nr. 101, Sprech- bzw. Dienstzeiten:  

Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 8:00 bis 14:00 Uhr.  

 

Zu den Planentwürfen, deren Begründungen und Umweltberichten sowie weiteren zweckdienlichen  Unterlagen  kann  jedermann  gegenüber  dem  Regionalverband  Nordschwarzwald  bis  spätestens   15. März 2024 Stellung nehmen.

Die Stellungnahme soll elektronisch an  

stellungnahmen@rvnsw.de   
oder über die Beteiligungsplattform unter   

https://beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_wind 

bzw. 

https://beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_solar 

abgegeben werden. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf  der genannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. 

Der Regionalverband Nordschwarzwald prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis  der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen  gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden,  dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region  während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen.

Personenbezogene Daten werden in den Verfahren Teilregionalplan Windenergie und Teilregionalplan  Solarenergie zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Nordschwarzwald lie- genden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Daten- schutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der  Datenschutzerklärung zu Fortschreibungen und Änderungen des Regionalplans Nordschwarzwald ver- arbeitet (https://nordschwarzwald-region.de/datenschutz). Die Datenverarbeitung kann auch zur Er- füllung      einer      rechtlichen      Verpflichtung     erfolgen.      Die      Rechtsgrundlagen      hierfür                     sind   § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklä- rung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, dem Recht auf Berichtigung, Löschung und  Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den  zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus. 

Pforzheim, den 24.01.2024 

Klaus Mack, MdB 
Verbandsvorsitzender