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Aufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft tretenden Wehrrechtsänderungsgesetzes (Artikel 10, Abs. 1) und den damit verbundenen Änderungen in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (§§ 2 und 6)ist die Wehrerfassung ausgesetzt worden. Damit ist auch die Aufgabe der Wehrerfassung bei der Meldebehörde entfallen. Stattdessen übermittelt die Meldebehörde einmal jährlich Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.