Straßensperrung / Sondernutzung (Ausnahmegenehmigung)
Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an unser Bauamt wenden. Geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.