Reisepass
Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig zu überprüfen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweis und Reisepass nicht verlängert werden können. Die Bearbeitungszeit und Herstellungsdauer für eine Neubeantragung beträgt bei Personalausweisen ca. 3 Wochen und bei Reisepässen ca. 6 bis 7 Wochen. Kinderreisepässe erhalten Sie ca. zwei Tage nach Antragstellung.
Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweisdokumente sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihres Ausweises und Reisepasses beim Einwohnermeldeamt nach telefonischer Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten.
Wir weisen darauf hin, dass Sie sich selbst über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes erkundigen müssen. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Reisebüro, unter www.auswaertiges-amt.de oder bei der jeweiligen Botschaft.
Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin (07231 – 4886-22 oder -23) und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und Fingerabdrücke abgegeben werden müssen.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- beim Personalausweis für Antragstellende unter 16 Jahren
- beim Reisepass für Antragstellende unter 18 Jahren
Die Gebühren, welche Sie bei der Antragsstellung entrichten müssen, betragen für:
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 €
- Personalausweis über 24 Jahre: 37,00 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
- Reisepass über 24 Jahren: 60,00 €
Es besteht auch die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis fünf Werktage. Die Gebühren hierfür betragen zusätzlich 32,00 € zu den o.g. Gebühren.
Verlust des Reisepasses
Wer seinen Reisepass verliert bzw. wenn der Reisepass gestohlen wird, muss dies unverzüglich anzeigen. Hierzu müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen, damit die notwendige Verlustanzeige, die Sie unterschreiben müssen, aufgenommen werden kann. Das Wiederauffinden eines verlorenen oder gestohlenen Reisepasses muss uns ebenfalls unverzüglich angezeigt werden. Falls bereits ein neuer Reisepass ausgestellt wurde, ist der wieder aufgefundene Reisepass bei uns abzugeben.
Zur Beantragung von Kinderreisepässen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde
- ein biometrisches Passbild (auch für Säuglinge)
- Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten sowie (Kopie des) Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
- bei allein Sorgeberechtigten zusätzlich: Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- Antragstellende, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen auf Ihren Ausweisdokumenten eine Unterschrift leisten.
Wir weisen darauf hin, dass das Kind zur Antragsstellung mitgebracht werden muss. Außerdem wird der Kindereisepass nicht weltweit anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, ob das Reiseland den Kinderreisepass akzeptiert.
Die Gebühren betragen für den Kinderreisepass:
- Neuausstellung 13,00 €
- Verlängerung 6,00 €
Ihr Einwohnermeldeamt Birkenfeld
Ihre Ansprechpartner
Jule
Pfaff
Zimmer:
E.05
Christine
Schwab
Zimmer:
E.06
Telefon:
07231 488622
christine.schwab@birkenfeld-enzkreis.de