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Service & Informatives

Personalausweis beantragen / ändern

Seit 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat, der mit einem Speicherchip versehen ist. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten sowie das Lichtbild gespeichert.

Umfangreiche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auch auf der Internetseite www.personalausweisportal.de.

Die wichtigsten Informationen sind nachfolgend dargestellt:

Auf Wunsch können auf dem Chip die Fingerabdrücke gespeichert werden. Sollte der Ausweis abhandenkommen, ist dies ein zusätzlicher Schutz gegen Missbrauch, da anhand der Fingerabdrücke eine eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer möglich ist. Die Daten aus dem Chip können nur berechtigte Behörden wie die Polizei, Grenzschutz oder Personalausweisbehörden auslesen.

Ebenso auf Wunsch kann die so genannte Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Mit dieser Zusatzfunktion kann man sich z. B. im Internet authentisieren. Bei der Antragstellung wird eine Informationsbroschüre mit umfangreichen Informationen zu dieser Online-Funktion ausgehändigt. Bei der Abholung des neuen Personalausweises muss dann die Entscheidung getroffen werden, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet oder ausgeschaltet wird. Es ist auch möglich, diese nachträglich ein- oder ausschalten zu lassen.

Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und deutsche/r Staatsangehörige im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist, muss immer im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Der Ausweispflicht genügt auch, wer einen gültigen Reisepass hat. Auch Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen, die Online-Ausweisfunktion jedoch nicht nützen.

Zur Beantragung des Personalausweises müssen Sie wegen der Unterschrift persönlich zu uns kommen.

Bitte beachten Sie:

Der Personalausweis hat für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren, bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass bei der Ausstellung der Personalausweise Lieferzeiten durch die Bundesdruckerei von ca. 4 Wochen bestehen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Passamt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Hierfür benötigen wir ein weiteres Passbild von Ihnen.

Die Bundesdruckerei übersendet am Ende der Produktion den PIN-Brief. Dieser muss während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises sicher und getrennt vom Personalausweis aufbewahrt werden. Ca. 1 Woche nach Erhalt des PIN-Briefes können Sie den neuen Personalausweis abholen. Genaue Informationen zur Abholung erhalten Sie bei der Antragstellung.

Sie dürfen nur im Besitz eines Personalausweises sein. D.h., Sie müssen spätestens bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren bisherigen Personalausweis, ggf. den vorläufigen Personalausweis abgeben.

Verlust des Personalausweises:

Wer einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verliert bzw. wenn dieser gestohlen wird, muss die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen. Am schnellsten geht dies über die telefonische Sperrhotline unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116, die rund um die Uhr erreichbar ist. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Hierfür benötigen Sie das Sperrkennwort, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wird. Zudem muss der Verlust jedes Ausweises beim Passamt gemeldet werden. Ebenso muss das Wiederauffinden eines verlorenen oder gestohlenen Personalausweises unverzüglich beim Passamt angezeigt werden.

Gebühren

Der Personalausweis kostet für Personen über 24 Jahren 37,00 €,

für Personen unter 24 Jahren 22,80 €.

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit, das biometrietauglich ist.
  • Den bisherigen Personalausweis bzw. bei der ersten Beantragung eines Personalausweises den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder soweit noch kein Ausweisdokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde.
  • Bei Personen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Personalausweisantrag zusätzlich von der/dem Personensorgeberechtigten (evtl. rechtskräftiges gerichtliches Sorgerechtsregelung mitbringen!) unter Vorlage der jeweiligen Ausweisdokumente unterschrieben werden.

Ihre Ansprechpartner