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Service & Informatives

Brennholzbestellung

Ausführungen zum Brennholzverkauf

Für den Brennholzverkauf wird eine schriftliche Bestellung und einen Motorsägenschein sowie geeignete Schutzkleidung (Schnittschutzhose & Stiefel, Handschuhe und Gehörschutz) benötigt.

Die Bestellformulare und die AGBs finden Sie untenstehend als PDF-Dokumente.

Hält sich ein Kunde nicht an die AGBs und Sicherheitsvorschriften, wird er vom Brennholzverkauf ausgeschlossen.

 

Polterholz (Brennholz lang):

Jeder Polter ist an einem Weg gerückt, welcher mit einem normalen Auto und Anhänger fahrbar ist.

Eine Aufarbeitung des Polters ist an Werktagen das ganze Jahr über möglich. Falls das Holz unverarbeitet aus dem Wald transportiert und keine Motorsäge im Wald nötig ist, können Sie das Holz auch ohne Motorsägenschein kaufen. Bei dem Einsatz der Motorsäge ist die Anwesenheit einer zweiten Person für den Notfall obligatorisch.

Ablauf:

Bitte bei Bedarf eine Bestellung bis 31. Oktober 2023 abgeben, damit der Bedarf festgestellt werden kann. Im Anschluss wird das Holz zugeteilt, Sie bekommen eine Rechnung inklusive einer Karte, wo sich das Holz befindet.

Nachdem bei der Gemeinde der Geldeingang verzeichnet ist, kann mit der Aufarbeitung begonnen werden.

Eine Karte der meisten Wege finden Sie hier auf dieser Waldkarte, leider gibt es auch wenige Wege, die nicht auf der Karte erfasst sind. An einer Lösung mit GPS-Punkten wird gearbeitet.

 

Schlagraum:

Schriftliche Bestellung abgeben, der Förster meldet sich dann. Kleinstmengen sind aus Kostengründen nicht möglich, da der Aufwand überdurchschnittlich groß ist. In Zukunft werden die vorhandenen Flächenlose versteigert.


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt