Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwertkarten, in der die einzelnen Richtwerte ersichtlich sind, liegen im Rathaus Birkenfeld, Marktplatz 6, Zimmer 2.06, vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Die Richtwertkarten von Birkenfeld und Gräfenhausen können zum Preis von jeweils 10,00 € erworben oder unter den anhängenden PDF-Dateien online eingesehen werden.
Dokumente
Ihr Ansprechpartner
Miriam
Fries
Zimmer:
2.06
Zuständiges Amt
Bauamt
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Bodenrichtwerte finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: