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Aktuelle Informationen

Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024

Die alten Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt.
So heißt es in der Begründung des Bundestags: Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, wird das Dokument Kinderreisepass abgeschafft.
Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt.
Da der Kinderreisepass keinen Speicherchip enthält, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt sind, waren die Kinderreisepässe schon seither für Fernreisen – z. Bsp. Amerika oder auch Australien – nicht ausreichend.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann.

Welche Einschränkungen gibt es bei normalen Pässen für Kinder?

Der Pass wird bereits dann ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, weil sich z. Bsp. das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es (wie auch schon für den Kinderreisepass): ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde, sowie die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten